Winterdienst in München: Was Hauseigentümer wissen müssen
Schnee und Eis machen Münchens Bürgersteige gefährlich. Als Hauseigentümer oder Verwalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit zu sorgen. Was genau gilt?
Die Räum- und Streupflicht in München
In München gilt die **Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt München**. Danach sind Hauseigentümer und/oder Mieter (je nach Vereinbarung im Mietvertrag) verpflichtet:
Was zu räumen ist:
Uhrzeiten:
Das bedeutet: Bei Schneefall oder Eisglätte muss innerhalb dieser Zeiten unverzüglich geräumt und gestreut werden.
Welche Streumittel sind erlaubt?
In München gilt grundsätzlich:
Was passiert bei Nichterfüllung?
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert:
Räumpflicht übertragen
Die Räumpflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Jedoch bleibt der Eigentümer in der **Überwachungspflicht** – er muss prüfen, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt.
Eine zuverlässige Alternative: Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst!
Professioneller Winterdienst von Klarpunkt Facility
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